
(Zeugenanrufung) ist die Streitbefestigung im Verfahrensrecht. Sie begegnet im altrömischen Recht nach der Feststellung des Verfahrensprogrammes durch den Magistrat. Mit der l. c. (Vertrag, str.) unterwerfen sich die Parteien gegenüber dem Magistrat dem Spruch des Richters (lat. [
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